Ergotherapie steht für Vielfalt!

Qualität in der Ergotherapie bezieht sich auf die hohe Standards und professionelle Behandlung, die Therapeuten ihren Patienten bieten. Durch regelmäßige Fortbildungen und Supervision gewährleisten Ergotherapeuten eine qualitativ hochwertige Versorgung, die den individuellen Bedürfnissen und Zielen ihrer Klienten gerecht wird.

Zuzahlung

Zuzahlungsgebühren sind Kosten, die Patienten für ergotherapeutische Behandlungen in Deutschland selbst tragen müssen. Diese Gebühren werden von den Krankenkassen erhoben und dienen dazu, einen Teil der Kosten für die Behandlung zu decken. 

Die Verordnung für eine ergotherapeutische Behandlung stellt der Arzt aus. 

Pro Verordnung müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10% selbst tragen. 

Diagnostik

Diagnostik in der Ergotherapie ist ein wichtiger Schritt, um die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Patienten zu erfassen und darauf basierend einen individuellen Behandlungsplan zu entwickeln. Durch gezielte Untersuchungen und Tests können ergotherapeutische Maßnahmen optimal auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt werden, um so eine bestmögliche Rehabilitation zu gewährleisten.

Fortbildung

Regelmäßig nehmen unsere Therapeuten an Interne- und Externe Fort- und Weiterbildungen teil um ihr wissen stetig zu erweitern und sich neue Behandlungsmethoden anzueignen.

Behandlungsablauf

1. Erstgespräch (Anamnese): 

Im Erstgespräch werden die Schwierigkeiten im Alltag analysiert und erkannt. Es wird eine ausführliche Anamnese erstellt, um die Ressourcen zu ermitteln. 

2. Befunderstellung: 

Durchführung von verschiedenen Assessments, um eine Zielvereinbarung festzulegen. 

3. Zielvereinbarung, Behandlungsplanung und Durchführung: 

Gemeinsam mit dem Patienten werden individuelle Ziele vereinbart und besprochen. Individuelle Behandlungsmethoden werden erarbeitet und abgestimmt.

4. Überprüfung der Behandlungsergebnisse

Im kontinuierlichen Rhythmus findet eine Überprüfung der gesetzten Ziele statt. 

BLANKO-VO

Was ist eine BLANKO-VO?

Merkmale: 

Ergotherapeuten entscheiden nach medizinischen-therapeutischen Gesichtspunkten über : die Auswahl des oder der Heilmittel, über die Therapiefrequenz, über die Anzahl der möglichen Termine und die Dauer der einzelnen Behandlungseinheiten. Die BLANKO-VO gibt für 16 Wochen und kann anschließend wieder verordnet werden.

WICHTIG

Die Zuzahlungsrechnung erhält der Patient zum Ende der therapeutischen Anwendung nach 16 Wochen. Hier werden Sie als Patient vor Therapiestart umfangreich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

AB 01.04.2024

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